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Rahmenbedingungen

Auf der Grundlage der Förderrichtlinien von 2012 haben 54 Kreise und kreisfreie Städte in NRW ein Kommunales Integrationszentrums beantragt und eingerichtet. Voraussetzung hierzu ist jeweils zunächst der Beschluss des Rates bzw. des Kreistages zur Einrichtung des Kommunalen Integrationszentrums sowie

 

  • eine kurze Darstellung der kommunalen Situation,
  • die organisatorische Anbindung,
  • ein vom Rat der Stadt bzw. Kreistag beschlossenes Integrationskonzept, das nicht älter als 3 Jahre sein sollte, sowie
  • eine Arbeitsplanung für die beiden im Gesetz (§ 7 Abs. 1, Ziffern 1 und 2) festgelegten Schwerpunkte umfassen.


Weitere Informationen unter


sowie unter den folgenden Links/Downloads:

Links:

Erlass und Förderrichtlinie für die Kommunalen Integrationszentren vom Mai 2018

Richtlinie für die Förderung Kommunaler Integrationszentren vom 27.03.2018

Abschlussbericht „Wissenschaftliche Begleitung der Kommunalen Integrationszentren und der Landesweiten Koordinierungsstelle NRW“ vom September 2016

Änderung der Richtlinie vom 26. April 2016

Änderungserlass vom 23.03.2015

Richtlinie lt. Ministerialblatt 2012 Nr. 19

Download: 
Datei Übersicht über die Verantwortlichkeiten
PDF icon Lehrkräfte im Handlungsfeld Kommunaler Integrationszentren -Empfehlungen für die Zusammenarbeit vor Ort; Stand: 18.12.2018
PDF icon Flyer Kommunale Integrationszentren
PDF icon Umsetzungsbericht kommunale Integrationszentren
PDF icon Fragen und Antworten - Betrieb Kommunale Integrationszentren
PDF icon Fragen und Antworten - Einrichtung Kommunale Integrationszentren
PDF icon Erlass und Förderrichtlinie für die Kommunalen Integrationszentren vom Mai 2018
PDF icon Erlass und Förderrichtlinie für die Kommunalen Integrationszentren vom Juni 2012
PDF icon Präsentation: Kommunale Integrationszentren - Ein Angebot des Landes an die Kreise und kreisfreien Städte in Nordrhein-Westfalen

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