Rahmenbedingungen
Auf der Grundlage der Förderrichtlinien von 2012 haben 54 Kreise und kreisfreie Städte in NRW ein Kommunales Integrationszentrums beantragt und eingerichtet. Voraussetzung hierzu ist jeweils zunächst der Beschluss des Rates bzw. des Kreistages zur Einrichtung des Kommunalen Integrationszentrums sowie
- eine kurze Darstellung der kommunalen Situation,
- die organisatorische Anbindung,
- ein vom Rat der Stadt bzw. Kreistag beschlossenes Integrationskonzept, das nicht älter als 3 Jahre sein sollte, sowie
- eine Arbeitsplanung für die beiden im Gesetz (§ 7 Abs. 1, Ziffern 1 und 2) festgelegten Schwerpunkte umfassen.
Weitere Informationen unter
sowie unter den folgenden Links/Downloads:
Links:
Erlass und Förderrichtlinie für die Kommunalen Integrationszentren vom Mai 2018
Richtlinie für die Förderung Kommunaler Integrationszentren vom 27.03.2018
Abschlussbericht „Wissenschaftliche Begleitung der Kommunalen Integrationszentren und der Landesweiten Koordinierungsstelle NRW“ vom September 2016
Änderung der Richtlinie vom 26. April 2016
Änderungserlass vom 23.03.2015
Richtlinie lt. Ministerialblatt 2012 Nr. 19
Download: