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Programmteil II

Bedarfsorientierte Fördermaßnahmen vor Ort


Durch Programmteil II sollen in möglichst allen Städten und Gemeinden „Ankommenstreffpunkte“ initiiert oder bestehende Treffpunkte gefördert werden. Dabei sollen die „Ankommenstreffpunkte“ als Räume der Begegnungen zwischen Geflüchteten, Neuzugewanderten und Einheimischen dienen, einen Mehrwert für alle Beteiligten darstellen und dabei den Geflüchteten und Neuzugewanderten bei der Orientierung vor Ort helfen.

Programmteil II beinhaltet die:

A. Förderung der Renovierung, der Ausstattung und des Betriebs von Ankommenstreffpunkten,
B. Förderung von Maßnahmen des Zusammenkommens, der Orientierung und Begleitung,
C. Förderung von Maßnahmen zur Informations- und Wissensvermittlung und
D. Förderung von Maßnahmen zur Qualifizierung von ehrenamtlich Tätigen und der Begleitung ihrer Arbeit.

Fördermittel aus Programmteil II können von Wohlfahrtsverbänden, Flüchtlingsinitiativen, Vereinen, MSOs und Kreisangehörige Kommunen über die Kommunalen Integrationszentrum beantragt werden.

Weitere Informationen zu Programmteil II sowie zur Antragstellung finden Sie auf der Seite des Kompetenzzentrums für Integration (KfI) - hier anklicken.

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