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Kommunales Integrationsmanagement (KIM)

   


Auf der Grundlage wertvoller Ergebnisse des erfolgreichen Modellprojektes „Einwanderung gestalten NRW“ und der vielfältigen Expertise in den Kreisen, kreisfreien und kreisangehörigen Kommunen ist mit der Einführung des Kommunalen Integrationsmanagements nun die Intention, die intra- und interkommunale Zusammenarbeit weiter zu fördern.

Ziel ist es, ein optimales Angebot für Menschen, die zukünftig nach NRW einreisen oder erst seit drei Jahren hier leben, anzubieten und den neuzugewanderten Menschen eine Integration zu erleichtern. Da in unterschiedlichen Kontexten die Zugangschancen von Menschen mit Einwanderungsgeschichte, die bereits länger hier leben, ebenfalls nicht denen autochthoner Deutscher entsprechen, können in die Prozesse auch diese Menschen einbezogen werden.


Das Kommunale Integrationsmanagement beinhaltet eine stärkere rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Ämtern im Sinne einer kommunalen integrierten Steuerung der örtlichen Migrations- und Integrations-prozesse. Auch soll somit die Zusammenarbeit zwischen den Ämtern und den Kommunalen Integrationszentren (KI) unterstützt werden.

Das neue Förderprogramm des Landes NRW beinhaltet ab 2020 die flächendeckende Einführung von KIM in allen Kreisen und kreisfreien Städten in Nordrhein-Westfalen.

In den nächsten drei Jahren sollen dabei folgende Bausteine realisiert werden:
 
  • Im ersten Modul wird die Implementierung eines strategischen Kommunalen Integrationsmanagements in den KI-Kommunen umgesetzt.
  • Im zweiten Baustein werden Personalstellen geschaffen, um ein rechtskreisübergreifen­des individuelles Case Management/Fallmanagement für die operative Basis des Kommunalen Integrationsmanagements einzurichten.
  • Im dritten Baustein werden Personalstellen in den Ausländer- und Einbürgerungsbehörden zur rechtlichen Verstetigung der Integration aus­ländischer Menschen mit besonderen Integrationsleistungen geschaffen.

Für weitere ausführliche Informationen zu Grundlagen, Zielen und der Erläuterung der einzelnen Bausteine inklusive der Fördersummen durch das Land für die einzelnen Jahre lesen Sie gerne das nachfolgende Handlungskonzept zu KIM.


handlungskonzept_kim-stand_juli_2020.pdf

PDF iconhandlungskonzept_kim-stand_juli_2020.pdf


Der Abschlussbericht aus dem Modellprojekt „Einwanderung gestalten“ wurde als Handreichung zum Thema Kommunales Einwanderungsmanagement bzw. Integrationsmanagement aufbereitet und steht hier zum Download zur Verfügung.

Zur Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Implementierung und zum Betrieb eines strategischen Kommunalen Integrationsmanagements in den Kommunen (Kommunales Integrationsmanagement NRW) vom 25. November 2020 (Ministerialblatt Ausgabe 2020 Nr. 32 vom 30.11.2020 Seite 751 bis 786) gelangen Sie hier.

Häufige Fragen zum Kommunalen Integrationsmanagement NRW (KIM), den Bausteinen 1 und 2, entnehmen Sie den FAQ in der nachfolgenden pdf-Datei.


201209_faq_baustein_1_und_baustein_2_kim.pdf

PDF icon201209_faq_baustein_1_und_baustein_2_kim.pdf


Den Leitfaden zur Erstellung des Konzeptes zur Umsetzung von KIM entnehmen Sie nachfolgend.

leitfaden_erstellung_des_konzepts_zur_umsetzung_des_kommunalen_integrationsmanagement.pdf

PDF iconleitfaden_erstellung_des_konzepts_zur_umsetzung_des_kommunalen_integrationsmanagement.pdf


Zur Darstellung des landesweiten Förderprogramms KIM auf der Homepage des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen gelangen Sie hier. Zur Pressemitteilung vom 02. Dezember 2020 "Landesregierung fördert 192 Koordinierungsstellen zur Umsetzung des Kommunalen Integrationsmanagements" lesen Sie hier.

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