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FIT in Deutsch – Schulung

Für neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler ist das Beherrschen der deutschen Sprache nicht nur eine unerlässliche Voraussetzung für einen aussichtsvollen Bildungsweg, zugleich ist diese Fähigkeit auch im außerschulischen Alltag der Schlüssel für eine gelingende Integration. Um diesen Kindern und Jugendlichen eine kontinuierliche Deutschförderung zu ermöglichen, die über die übliche Unterrichtszeit hinausgeht, hat das Schulministerium erstmalig das „FerienIntensivTraining – FIT in Deutsch“ entwickelt. Mit diesem Angebot sollen neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler ab 2018 die Möglichkeit erhalten, auch in den Ferien ihre Deutschkenntnisse weiter zu vertiefen und sie zudem im Alltag anzuwenden.

Träger, die das FerienIntensivTraining durchführen, sowie Personen, die als SprachlernbegleiterInnen das FerienIntensivTraining umsetzen möchten, finden die Förderrichtlinien mit Antragsformularen sowie einer FAQ – Liste hier.

Sinngemäße Auszüge für an Sprachlernbegleitung Interessierte:
„Ich möchte Sprachlernbegleiter werden, wo kann ich mich bewerben, was kann ich verdienen und was habe ich sonst zu beachten?“
Bewerben können sich
• Lehrkräfte, die die Sprachlernbegleitertätigkeit als Nebentätigkeit ausüben (Hinweise: Lehrkräfte in Nebentätigkeit dürfen ihre eigenen Schülerinnen und Schüler nicht außerhalb des Unterrichts unterrichten),
• Referendarinnen und Referendare (Lehramt),
• Absolventinnen und Absolventen des Studienganges Deutsch als Zweit- und Fremdsprache (DaZ/DaF) oder
• Studierende (Lehramt), geeignete Ehrenamtliche und Pensionäre mit Lehrerfahrung.
Die Sprachlernbegleiterinnen und Sprachlernbegleiter müssen Deutschkenntnisse gemäß Kompetenzstufe C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens besitzen.
Dadurch, dass das Angebot vollumfänglich durch kommunale oder freie Träger organisiert wird, ist eine Bewerbung auch nur bei diesen Trägern möglich. Es erfolgt keine Einstellung durch das Land NRW.
Die Sprachlernbegleiterinnen und Sprachlernbegleiter verpflichten sich, an der vorbereitenden Schulung der Landesweiten Koordinierungsstelle Kommunale Integrationszentren (LaKI) teilzunehmen und die von ihnen durchzuführende Maßnahme auf Basis der in der Schulung vermittelten inhaltlichen Standards umzusetzen. Eine Anmeldung ist zwingend erforderlich. Die Sprachlernbegleiterinnen und Sprachlernbegleiter melden sich mittels ihres mit dem Träger geschlossenen Vertrags selbstständig für die Schulung auf der Homepage der LaKI an. Dieser Vertrag muss auch (zumindest in Form einer einfachen Kopie) am ersten Schulungstag vorgelegt werden. Die Schulung ist für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer kostenlos.
Die Verpflichtung zur Teilnahme an der Schulung entfällt, wenn durch eine Bescheinigung nachgewiesen werden kann, dass diese Schulung bereits besucht wurde.


Kontakt in der Landesweiten Koordinierungsstelle Kommunale Integrationszentren (LaKI):
Viktoria Prinz–Wittner
Telefon: 02931 82 5227
viktoria.prinz-wittner[-a-t-]bra.nrw.de

Die Schulungstermine 2019 und die Anmeldemöglichkeit für SprachlernbegleiterInnen, die in den Osterferien tätig werden möchten und noch keine Schulung besucht haben, werden hier veröffentlicht sobald die Anmeldung möglich ist.
Bitte schauen Sie regelmäßig auf diese Seite.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.

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